Repertoire
Revisionszulassung und -begründung
Die erste Aufgabe des Revisionsanwalts ist es regelmäßig, den Bundesgerichtshof dazu zu bewegen, sich einer Sache überhaupt erst anzunehmen. Eine erste hohe Hürde ist somit häufig die Zulassung des Rechtsmittels. Im sogenannten Revisionszulassungsverfahren liegt naturgemäß meine besondere Expertise. Die Zivilprozessordnung sieht zwar nur wenige Revisionszulassungsgründe vor. Umso wichtiger ist es, den bisherigen Prozessverlauf gründlich und en détail aufzubereiten. Es gilt, den spärlich bestückten Werkzeugkasten, den das Revisionszulassungsrecht bereithält, genau zu kennen und seine Instrumente richtig einzusetzen.
Ist die Revision einmal zugelassen, gilt es, die juristische Richtigkeit des angegriffenen Urteils unter allen denkbaren Gesichtspunkten kritisch zu prüfen und an die bisherige Argumentation anzuknüpfen, sie fortzusetzen und revisionsrechtlich zu veredeln. An dieser Stelle lege ich Wert auf den Austausch und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kollegen aus den Vorinstanzen.
Rechtsgebiete
Voraussetzung für die Zulassung eines Rechtsanwalts beim Bundesgerichtshof sind seine Vielseitigkeit und der Umstand, dass er sich in sämtliche zivilrechtlichen Themen einarbeitet. Gleichwohl gibt es Disziplinen, in denen ich häufig und sehr gerne tätig bin. Hierzu gehören:
- Gesellschaftsrecht und M&A
- Gewerblicher Rechtsschutz und Kartelle
- Insolvenz und Sanierung
- Prozessrecht und Zwangsvollstreckung
- Kapitalmarkt und Finanzierung
- Haftung und Regress
Schiedsverfahren
Die Alternative zum Rechtsstreit vor den ordentlichen Gerichten ist das Schiedsverfahren. Hier stehe ich beratend, als Parteivertreter und/oder als parteibenannter Schiedsrichter zur Verfügung. Inhaltlich liegt mein Fokus auf Streitigkeiten aus Unternehmenskäufen und auf Streitigkeiten gesellschaftsrechtlicher Natur. Darüber hinaus werde ich auch in Verfahren zur Vollstreckbarerklärung oder Aufhebung von Schiedssprüchen tätig.